Kann ich, nach einer bestimmten Anzahl von Unfällen, meinen Führerschein / meine Versicherung verlieren?

Sie können Ihren Führerschein verlieren oder dieser kann angepasst werden, wenn ein Arzt (eher bei der Feststellung einer Krankheit oder eines Leidens) oder ein Richter (wenn Sie einen Verkehrsverstoß begangen haben) urteilt, dass Ihre Fahrtauglichkeit nicht mehr ausreichend ist oder genauer überprüft werden muss.

Bei einer (vermutlich) verringerten Fahrtauglichkeit (aus gesundheitlichen Gründen), können Ärzte Sie an die CARA für eine Fahrtauglichkeitsprüfung überweisen. Wenn es keine lokomotorischen oder visuellen Probleme gibt, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen, kann auch Ihr eigener Hausarzt/Spezialist über Ihre Fahrtauglichkeit entscheiden. Sie können auch selber die Initiative ergreifen, um Ihre Fahrtauglichkeit prüfen zu lassen. Bei CARA wird man Ihre Fahrtauglichkeit näher untersuchen und eventuelle Anpassungen bei Ihrem Wagen verlangen oder aber Auflagen und/oder Einschränkungen der Fahrtauglichkeit im Führerschein vermerken. Es ist natürlich auch möglich, dass Sie ohne Anpassungen, Auflagen oder Einschränkungen als fahrtauglich erklärt werden. Mehr Informationen finden Sie bei der Website von CARA.

Nach risikoreichen Unfällen kann es sein, dass Ihre Versicherung die Prämien der Police erhöht oder sogar Ihre Versicherung annulliert. Sie können dann bei einer anderen Versicherungsgesellschaft anfragen. Wenn Sie bei mindestens drei Versicherungsgesellschaften abgewiesen werden, müssen Sie sich - wegen der allgemeinen Versicherungspflicht in Belgien - sowieso an die Einstufungsagentur (Tariferingsbureau) wenden.

Wenn Sie durch einen Richter eines Polizeigerichts oder eines Strafgerichtshofes zu einem Fahrverbot verurteilt wurden (Verfall des Rechts, einen Wagen zu steuern), dann kann der Richter bestimmen, dass Sie erfolgreich eine medizinische und/oder psychologische Rehabilitationsuntersuchung bestehen müssen, um Ihren Fahrausweis zurückzuerhalten. Dies erfolgt, um sicherzustellen, dass Sie körperlich und geistig fähig sind, ein (Motor) Fahrzeug zu steuern. Weitere Information kônnen Sie finden unter: Examens de réintégration.