Was umfasst der Begriff Fahrtauglichkeit?
Gemäß der Verkehrsordnung muss jeder Fahrer über die körperliche Fitness, das Wissen und die Fertigkeiten verfügen, die zum Steuern eines Wagens erforderlich sind. Er muss stets in der Lage sein, alle erforderlichen Fahrbewegungen auszuführen, und er muss in der Lage sein, das Fahrzeug ständig unter seiner Kontrolle zu haben. Fahren darf also nicht, wer aus medizinischer Sicht 'nicht fahrtüchtig' ist.
Beilage 6 des belgischen Gesetzes vom 23. März 1998 bestimmt die Mindestnormen und Bescheinigungen, welche in Bezug auf die körperliche und geistige Eignung zum Fahren eines Motorfahrzeugs erforderlich sind. Dies kann eingesehen werden in: Beilage 6 des belgischen Gesetzes vom 23. März 1998.
Reduzierte funktionale Fertigkeiten, welche die Fahrtüchtigkeit möglicherweise beeinflussen, können die Folge sein von:
- Einer Beeinträchtigung der Knochen, Gelenke, Sehnen und Muskeln (z.B. durch Arthrose, Muskelerkrankungen, Amputation);
- Einer Erkrankung des Hirns, des Rückenmarks, der Nerven (z.B. die Alzheimer-Krankheit, Hirnschlag, Parkinson-Krankheit);
- Jeder anderen Krankheit, durch die eine Beschränkung der Kontrolle von Bewegungen, Wahrnehmungen, des Verhaltens und des Urteilsvermögens (z.B. die Möglichkeit einer Hypoglykämie durch Diabetes, die Unmöglichkeit sich zu konzentrieren, Schwierigkeiten bei der Einschätzung von Abständen, usw.) erfolgt;
- Einer Verringerung des Blickfelds oder der Sehschärfe.
Wenn Sie Zweifel über Ihre Fahrtüchtigkeit haben, dann sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit einem Arzt aufnehmen, zum Beispiel mit Ihrem Hausarzt.